SW1-Politik

Nach Stadtrat-Sitzung: Stadt Schweinfurt weist Kritik an Aufsichtsratsbesetzung zurück

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SCHWEINFURT – Die konstituierende Sitzung des Schweinfurter Stadtrats am 12. Mai zieht eine politische Debatte nach sich. Im Fokus steht die Besetzung der Aufsichtsratsposten in städtischen Unternehmen. Die Stadtverwaltung reagiert nun auf öffentliche Vorwürfe und stellt klar: Das Verfahren war rechtmäßig und folgt aktueller bayerischer Rechtsprechung.

Nach der Vereidigung des neuen Oberbürgermeisters und der Wahl der Stellvertreterinnen wurden auch die Gremien der städtischen GmbHs neu besetzt. Dies führte bei einigen Beteiligten zu Unmut und Fehlinterpretationen.


Kein Zwang zur spiegelbildlichen Besetzung

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Ein zentraler Punkt der Kritik ist die Sitzverteilung, die nicht exakt die Fraktionsstärken des Stadtrats widerspiegelt. Die Stadtverwaltung verweist hierbei auf eine wichtige Neuerung in der Rechtsprechung:

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  • Urteil des Verwaltungsgerichtshofs: Das Bayerische Innenministerium informierte die Kommunen bereits 2023 darüber, dass das „Spiegelbildlichkeitsprinzip“ für Aufsichtsräte nicht zwingend gilt.

  • Interessen der Kommune: Das Gericht betonte, dass Aufsichtsratsmitglieder keine politischen Abgesandten ihrer Fraktion sind, sondern die Interessen der gesamten Stadt Schweinfurt vertreten müssen.

Einstimmige Geschäftsordnung als Basis

Dass die Aufsichtsräte „frei“ und nicht nach Proporz besetzt wurden, liegt auch an der neuen Geschäftsordnung der Stadt Schweinfurt. Diese sieht – im Gegensatz zu anderen Kommunen – keine automatische Spiegelung der Parteistärken für diese Gremien vor.

Besonders pikant: Diese Geschäftsordnung wurde in der Sitzung am 12. Mai von allen Stadtratsmitgliedern einstimmig verabschiedet. Die entsprechenden Unterlagen waren allen Fraktionen bereits im Vorfeld bekannt.


Oberbürgermeister betont Fachkompetenz

Oberbürgermeister Ralf Hofmann (SPD) verteidigt die Wahl und appelliert an die Sacharbeit. Er könne die Enttäuschung über nicht erhaltene Sitze zwar menschlich nachvollziehen, unterstreicht jedoch die fachliche Komponente:

„Hier geht es nicht um Parteipolitik, sondern darum, die Interessen der Stadt verantwortungsvoll zu vertreten. Der Stadtrat hat sich für Mitglieder entschieden, denen er die nötige Kompetenz zuspricht.“

Hofmann betonte abschließend, dass das Vorgehen juristisch absolut sicher sei und wünschte den neu gewählten Gremien eine erfolgreiche Arbeit zum Wohle der städtischen Betriebe.


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