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Knoblach: Backpulververbot im Weinbau nicht nachvollziehbar – Grüne Landtagsfraktion fordert von Staatsregierung sofortige Unterstützung der Winzer, Obstbauern und Gärtner

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SCHWEINFURT – Das Aus für Backpulver im Weinbau sorgt bei fränkischen Winzern und dem Schweinfurter Landtagsabgeordneten Paul Knoblach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für massives Unverständnis. Seit Mai 2025 darf handelsübliches Backpulver nicht mehr zur Bekämpfung von Echtem Mehltau eingesetzt werden – ein Mittel, das über Jahrzehnte als bewährtes Hausmittel galt.

„Das ist für mich nicht nachvollziehbar, weil im Bio-Weinbau sowieso nur sehr wenige Wirkstoffe auf natürlicher Basis möglich sind“, sagt Knoblach und verweist auf einen aktuellen Antrag seiner Landtagsfraktion. Darin wird die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene und bei der EU-Kommission für eine Aufbrauchfrist bis 31. Dezember 2026 einzusetzen. Ziel ist es, dass Winzer vorhandene Vorräte an Backpulver noch verbrauchen können, anstatt sie kostenpflichtig zu entsorgen.

Knoblach betont die lange Tradition des Mittels: „Ein altes Hausmittel gegen Husten ist eine Mischung aus Honig und Zitrone oder das Inhalieren von Kamillenblüten. Und Backpulver ist das altbewährte Hausmittel der Winzer, Obstbauern und Gärtner gegen Pilzbefall.“ Deshalb fordert der grüne Agrarpolitiker auch eine Überprüfung der Zulassungsverfahren für Grundstoffe im Pflanzenschutz. Umweltverträgliche und kostengünstige Mittel wie Natriumhydrogencarbonat müssten auch künftig für den ökologischen und konventionellen Weinbau verfügbar bleiben.

Besonders kritisch sieht Knoblach, dass das Verbot zeitlich mit der Markteinführung des deutlich teureren Ersatzprodukts „NatriSan“ zusammenfällt. Für viele kleine Familienbetriebe bedeute das eine zusätzliche finanzielle Belastung in Höhe von mehreren Tausend Euro – in ohnehin schwierigen Zeiten mit Absatzproblemen und steigenden Kosten durch den Klimawandel.

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Nicht nachvollziehbar sei für ihn zudem, dass das Verbot bislang nur in Deutschland und Österreich gilt. „Das ist eine klare Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU und eine erhebliche Benachteiligung unserer fränkischen Weinbaubetriebe“, betont Knoblach. Er habe sich daher auch an Mitglieder der Europäischen Grünen gewandt und ihnen den Antrag übermittelt.

Im Antrag wird darüber hinaus verlangt, dass die Bayerische Staatsregierung bis Ende des Jahres Bericht darüber erstattet, welche Schritte in der Sache unternommen wurden. „Dieses Verbot kann nicht im Sinn der Staatsregierung sein“, so Knoblach abschließend.

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