Dunkle Wolken über dem Rathaus: Zu viel Geld für den neuen Oberbürgermeister Ralf Hofmann? – Zukunft.ödp zeigt sich entsetzt in den sozialen Medien
SCHWEINFURT – Paukenschlag nach der ersten Sitzung des neu formierten Schweinfurter Stadtrats: Die Stadtratsfraktion von Zukunft.ödp erhebt schwere Vorwürfe gegen den frisch gebackenen Oberbürgermeister Ralf Hofmann und die Sitzungsleitung. Im Kern geht es um mutmaßliche Verfahrensfehler bei der Festlegung von Hofmanns monatlicher Aufwandsentschädigung sowie um den Vorwurf der Befangenheit.
In einem emotionalen und detaillierten Facebook-Post machten Dr. Ulrike Schneider und Axel Kröner ihrem Ärger Luft. Sie werfen der Stadtspitze vor, Anträge bewusst übergangen und gegen die geltende Geschäftsordnung verstoßen zu haben.
Der Streitpunkt: Fast der Höchstsatz trotz niedrigerer Einwohnerzahl
Laut Schneider bewegt sich der gesetzliche Rahmen für die monatliche Aufwandsentschädigung von Oberbürgermeistern in kreisfreien Gemeinden dieser Größenordnung (50.000 bis 100.000 Einwohner) zwischen 673 Euro und 1.487 Euro.
Zukunft.ödp hatte für die konstituierende Sitzung den Antrag gestellt, diese Summe für Ralf Hofmann im unteren Bereich anzusiedeln. Die Begründung der Fraktion: Schweinfurt liege mit aktuell 54.466 Einwohnern nur sehr knapp über der Mindestgrenze für diese Kategorie. Es sei daher unangebracht, das Budget maximal auszureizen.
Am Ende der Sitzung stand jedoch ein Beschluss, der dem neuen Rathauschef fast den steuerfreien Höchstsatz zuspricht. Das verärgert die Opposition:
„Wir verstehen diese unnötige Großzügigkeit angesichts der städtischen Finanzlage nicht!“, so Schneider und Kröner unisono. Das Geld fließt wohlgemerkt zusätzlich zur regulären Beamtenbesoldung des Oberbürgermeisters, die in der Besoldungsgruppe B7 bei rund 11.500 Euro brutto im Monat liegt.
Die Vorwürfe: Ignorierter Antrag und Befangenheit
Noch schwerer als die Debatte um das Geld wiegen für die Fraktion jedoch die mutmaßlichen demokratischen Regelverstöße während der Sitzung. Ulrike Schneider listet konkret zwei Punkte auf:
-
Verstoß gegen das Antragsrecht: Der schriftlich eingereichte Antrag von Zukunft.ödp, die Entschädigung in Relation zur Einwohnerzahl niedriger anzusetzen, sei vom Sitzungsleiter schlichtweg ignoriert und überhaupt nicht zur Abstimmung gestellt worden. Ein klarer Bruch der Geschäftsordnung, so die Stadträtin.
-
Fehlende Vertretung wegen Befangenheit: Geleitet wurde dieser Tagesordnungspunkt von Oberbürgermeister Ralf Hofmann selbst. Laut Artikel 36 der bayerischen Gemeindeordnung (GO) dürfen kommunale Mandatsträger jedoch nicht an Beratung und Abstimmung teilnehmen, wenn ein Beschluss ihnen selbst einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen könnte. Schneider kritisiert scharf: „Er hätte sich wegen persönlicher Befangenheit vertreten lassen müssen.“
Die Fraktion kündigte an, diese mutmaßlichen Verfahrensfehler nicht einfach hinnehmen zu wollen. Ob der Beschluss nun im Nachgang von der Rechtsaufsichtsbehörde der Regierung von Unterfranken überprüft werden muss, bleibt abzuwarten.
Das Büro des Oberbürgermeisters nahm wie folgt dazu Stellung:
Soweit zu einem Tagesordnungspunkt im Rahmen der Aussprache Anträge aus den Reihen der Mitglieder des Stadtrats gestellt werden, ist über diese nach Abschluss der Aussprache in der Reihenfolge ihrer Auswirkung abzustimmen. Weitreichendere Anträge werden als erstes behandelt. Soweit sich Folgeanträge ggf. nach Zustimmung eines weitreichenderen Antrags erledigt haben, werden diese nicht mehr behandelt.
Im vorliegenden Fall wurde ein Antrag auf Reduzierung der Aufwandentschädigung des Oberbürgermeisters gestellt. Der weiterreichende Antrag der Verwaltung eine Kürzung nicht vorzunehmen wurde zur Abstimmung gebracht und mehrheitlich angenommen. Dadurch hatte sich der Antrag auf Kürzung erledigt und musste nicht mehr behandelt werden.
Das Thema „Befangenheit“ ist in Art. 49 Gemeindeordnung geregelt. Danach kann ein Mitglied an Beratungen und Abstimmungen nicht teilnehmen, wenn der Beschluss u. a. ihm selbst einen unmittelbaren Vorteil bringt. Der Beratungssaal muss nur bei nichtöffentlichen Themen verlassen werden.
Im Stadtrat ist es nicht unüblich, dass der Oberbürgermeister einen Tagesordnungspunkt in öffentlicher Sitzung aufruft und zur Abstimmung bringt, bei dem eine persönliche Beteiligung für ihn vorliegt. Herr Oberbürgermeister wies ausdrücklich bei der Abstimmung darauf hin, dass er aus diesem Grund nicht an der Abstimmung teilnehmen werde; an der Aussprache selbst nahm er auch mit keinem Wortbeitrag teil.
Wir sehen daher keine Verfahrensfehler.
ANZEIGE
Heute mal ausgehen/bestellen? Unsere Partner:
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!


















