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ACHTUNG: Kein Feuerwerk rund um den Marktplatz Schweinfurt

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SCHWEINFURT – Zum Schutz des historischen und denkmalgeschützten Alten Rathaus erinnert die Stadt Schweinfurt zum Jahreswechsel 2025/26 an das bestehende Feuerwerksverbot im Kernbereich der Innenstadt. Die entsprechende Allgemeinverfügung, die bereits seit November 2020 in Kraft ist, gilt bis auf Weiteres und untersagt das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Silvestertag sowie am Neujahrstag. Das Verbot umfasst das gesamte Areal rund um den Marktplatz, um Brandgefahren für die wertvolle Bausubstanz zu minimieren.

Konkret betroffen von dieser Regelung sind alle handelsüblichen Silvesterfeuerwerke der Kategorie F2, wie beispielsweise Raketen, Böller und Batterien. Das Verbot erstreckt sich über den Marktplatz hinaus auf die Rückertstraße bis zur Linsengasse, die Brückenstraße bis zur Judengasse sowie Teile der Metzgergasse. Auch der Platz hinter dem Rathaus und der Rathausinnenhof sind in diese Sicherheitszone eingeschlossen. Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher, diese Vorgaben strikt einzuhalten.

Durch die Beachtung des Verbots leisten die Feiernden einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des stadtbildprägenden Alten Rathauses. In den übrigen Bereichen des Stadtgebiets bleibt das Abbrennen von Feuerwerk unter Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen erlaubt, sofern keine anderen gesetzlichen Regelungen oder der Schutz von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Kirchen entgegenstehen.

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Die Polizei und der kommunale Ordnungsdienst werden die Einhaltung der Verbotszone in der Silvesternacht stichprobenartig kontrollieren.

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