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ACHTUNG: Feuerwerksverbot an Silvester rund um den Marktplatz

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SCHWEINFURT – Verbot von Silvesterfeuerwerk in der Innenstadt

Mit Allgemeinverfügung vom 16. November 2020 hat die Stadt Schweinfurt das Abbrennen von handelsüblichem Silvesterfeuerwerk im Kernbereich der Schweinfurter Innenstadt verboten. Der Grund hierfür ist der Schutz des denkmalgeschützten Alten Rathauses. Dieses Verbot gilt bis auf Widerruf und betrifft auch den Jahreswechsel 2024/25.

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Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (wie Knaller, Raketen, Böller etc.) ist daher am 31. Dezember 2024 und am 1. Januar 2025 ganztägig in folgenden Bereichen verboten:

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  • Markt
  • Rückertstraße bis einschließlich der Einmündung Linsengasse
  • Brückenstraße bis einschließlich der Einmündung Judengasse
  • Metzgergasse zwischen Spitalstraße und einschließlich der Kreuzung Judengasse
  • Judengasse zwischen Brückenstraße und einschließlich der Kreuzung Metzgergasse
  • Platz hinter dem Rathaus
  • Rathausinnenhof

Die Stadtverwaltung bittet die Bürger, sich an diese Regelung zu halten.

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