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1. FC Schweinfurt 1905 zieht vor das OLG Nürnberg

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SCHWEINFURT – Im Jahr 2018 war der 1. FC Schweinfurt 05 bereits in einen Sportgerichtsfall wegen Missachtung der U23-Regel involviert. Damals wurde der Verein beschuldigt, gegen die Regel verstoßen zu haben.

Vor diesem Hintergrund besteht volles Verständnis für die aktuelle Situation des TSV Schwaben Augsburg. Es wird nicht infrage gestellt, dass der TSV Schwaben Augsburg ein ernsthaftes Interesse an der Jugendförderung hat.

Dennoch hält der 1. FC Schweinfurt 05 die Regel in ihrer jetzigen Form für sinnvoll und vertritt die Auffassung, dass sich alle Vereine daran halten müssen, um die Förderung junger Talente sicherzustellen. Strafen müssen entsprechend so ausgestaltet sein, dass sie die Einhaltung der Regel fördern und Verstöße konsequent geahndet werden.

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Unverständlich ist aus Sicht des Vereins die uneinheitliche Handhabung identischer Sachverhalte durch das Sportgericht. Während im Jahr 2018 eine Spielwertung gegen den 1. FC Schweinfurt 05 und zugunsten des FC Würzburger Kickers als zwingend notwendig erachtet wurde, fällt die Entscheidung nun in einem vergleichbaren Fall völlig anders aus. Damals bedeutete dies das Ausscheiden aus dem Toto-Pokal am grünen Tisch, obwohl der sportliche Sieg errungen worden war. Der FC Würzburger Kickers gewann den Wettbewerb und qualifizierte sich für den DFB-Pokal.

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Besonders irritierend ist die unterschiedliche Argumentation der Rechtsorgane des BFV. In der damaligen Urteilsbegründung hieß es, dass der Maßstab für Regelverstöße, wie er in der 3. Liga durch die DFB-Spielordnung angewandt wird, auch ab der ersten Hauptrunde des BFV-Verbandspokals und in der Regionalliga gelten müsse. Diese Linie wurde nun nicht weiterverfolgt, was Fragen zur Konsistenz der Rechtsprechung aufwirft.

Die jüngste Entscheidung des Sportgerichts lässt den Eindruck entstehen, dass die Rechtsprechung des BFV nicht einheitlich und widerspruchsfrei ist. Auffällig ist zudem, dass der TSV Schwaben Augsburg von der Kanzlei Schickhardt vertreten wird – derselben Kanzlei, die sich im vergleichbaren Fall des FC Würzburger Kickers für eine Spielumwertung ausgesprochen hatte und vor dem Sportgericht erfolgreich war. Nun vertritt die Kanzlei eine gegenteilige Position und gewinnt erneut. Dies wirft die Frage auf, ob vor den Sportgerichten des BFV insbesondere jene Parteien die besten Erfolgsaussichten haben, die sich der Sportrechtskanzlei aus Ludwigsburg bedienen.

Da der 1. FC Schweinfurt 05 in zwei vergleichbaren Fällen mit unterschiedlicher Ausgangslage jeweils unterlegen ist, entsteht der Eindruck einer Ungleichbehandlung.

Nach sorgfältiger Abwägung hat der Verein daher entschieden, den Fall vor das Oberlandesgericht Nürnberg zu bringen.

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