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Verbotswidrig mit 3 Ruten geangelt

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LOHR A.MAIN, LANDKREIS MAIN-SPESSART – Am Freitagmorgen wurde im Zuge einer Fischereikontrolle ein männlicher Angler kontrolliert, der mit drei Angelruten fischte.

Die maximal erlaubte Anzahl an eingesetzten Angelruten ist auf zwei begrenzt. Als der Angler die Beamten bemerkte, warf er eine der drei Ruten schnell in den Main, um sein Fehlverhalten zu vertuschen. Doch das Manöver blieb nicht unentdeckt. Der Herr muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das bayerische Fischereigesetz verantworten.

In Bayern ist die Anzahl der erlaubten Angelruten gesetzlich geregelt, um die Fischbestände zu schonen und die Gewässer nachhaltig zu bewirtschaften. Wer mit mehr als den zulässigen Ruten angelt oder andere gesetzliche Vorschriften missachtet, kann mit einem Bußgeld oder weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.

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