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PKW mit Anhänger zu schwer – Trotz fehlender Fahrerlaubnis im Straßenverkehr unterwegs

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OBERSTREU OT MITTELSTREU, LKR. RHÖN-GRABFELD – Die falsche Fahrerlaubnisklasse für ein Fahrzeuggespann führte zur Unterbindung der Weiterfahrt. Die Polizei Mellrichstadt ermittelt.

Bei einer Kontrolle der Mellrichstädter Polizei am Donnerstagvormittag musste der 34-jährige Fahrer eines Fahrzeuggespanns seinen Anhänger stehen lassen, da er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Zum Führen des Gespanns mit einem Gesamtgewicht von 4610 kg wäre die Fahrerlaubnisklasse BE nötig gewesen. Diese besaß der Mann aus dem Landkreis nicht.

Den Fahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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Die Polizei Unterfranken rät:
Sollten sie sich nicht sicher sein ob ihr Führerschein ausreicht um ein Fahrzeuggespann zu führen, wenden sie sich mit ihrer Frage telefonisch an die für sie zuständige Polizeiinspektion oder an die nächste Fahrschule.

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Grundsätzlich gilt:
Zum Führen eines Fahrzeuggespanns aus Pkw und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg mit der Führerscheinklasse B darf die Summe aus der Gesamtmasse des Pkw und der Gesamtmasse des Anhängers 3500kg nicht übersteigen. Dies gilt unabhängig von der Beladung des Anhängers. Eine Überladung des Anhängers zieht unter Umständen weitere Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach sich.

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