Mit Monowheel im Straßenverkehr
WÜRZBURG – In der Innenstadt wurde ein 46-jähriger Berliner am Sonntagnachmittag mit seinem Monowheel in der Veitshöchheimer Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Monowheels, einrädrige Fahrzeuge ohne Lenkstange, verfügen über zwei seitlich montierte Trittflächen und werden durch Gewichtsverlagerung gesteuert. Aufgrund ihrer Bauweise dürfen sie jedoch ausschließlich im „abgegrenzten, nicht öffentlichen Verkehr“ genutzt werden.
Gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind ein Lenker, Bremsen sowie eine Beleuchtung für den Betrieb im öffentlichen Raum zwingend erforderlich. Zudem besteht Versicherungspflicht, und der Fahrer benötigt eine entsprechende Fahrerlaubnis.
Der Berliner konnte weder eine Haftpflichtversicherung noch die vorgeschriebene Fahrerlaubnis vorlegen, weshalb nun ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde.
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