LKW kracht bei Dettelbach ins Stauende – 23 Gaffer angezeigt
DETTELBACH – Am Mittwochmittag kam es auf der A 3, Höhe der Anschlussstelle Dettelbach, erneut zu einem Auffahrunfall mit einem Sattelzug. Ein 50-jähriger Lkw-Fahrer erkannte das Stauende zu spät und fuhr mit voller Wucht auf einen stehenden Lkw auf. Der Fahrer wurde dabei leicht verletzt.
Der Unfall ereignete sich gegen 12.30 Uhr auf der rechten von zwei Fahrspuren in Fahrtrichtung Nürnberg. Aus noch ungeklärter Ursache übersah der Fahrer das stehende Stauende und krachte mit seinem Lkw gegen das Heck des vorausfahrenden Sattelzugs. Dabei wurde das Führerhaus stark beschädigt, ebenso wie der Sattelauflieger des vorderen Fahrzeugs. Der Unfallverursacher zog sich Prellungen am linken Oberschenkel zu und wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 55.000 Euro.
Während der Unfallaufnahme stellte die Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried erneut zahlreiche Gaffer fest. Insgesamt 23 Verkehrsteilnehmer wurden angezeigt, weil sie während der Fahrt mit ihren Handys Video- oder Fotoaufnahmen vom Unfallgeschehen machten.
GAFFEN – Das sagt das Gesetz:
Gaffen, also das Filmen oder Fotografieren von Unfallopfern, ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 wurde das Gaffen sogar verschärft.
§ 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
Wer „eine verstorbene Person unbefugt fotografiert oder filmt“ oder Bildaufnahmen verbreitet, macht sich strafbar. Das betrifft auch lebende, schwer verletzte Personen – etwa bei Verkehrsunfällen oder Katastrophen.
- Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe
- Bei Verbreitung der Bilder: sogar bis zu 3 Jahre Haft
GAFFEN IST NICHT NUR STRAFBAR, SONDERN AUCH MENSCHENVERACHTEND
Die Polizei und Rettungskräfte beklagen seit Jahren, dass Gaffer nicht nur pietätlos agieren, sondern auch:
- Rettungskräfte behindern
- Einsatzorte blockieren
- Verletzte bloßstellen
- Weitere Unfälle verursachen, weil sie während der Fahrt filmen
Rechtliche Bewertung & Konsequenzen:
- Anzeige durch Polizei: Oft direkt vor Ort bei Sichtung durch Einsatzkräfte oder durch Videoaufnahmen von Überwachungs- oder Einsatzfahrzeugen
- Bußgeld oder Strafe: Je nach Fall bis zu mehreren hundert Euro oder strafrechtliche Verfolgung
- Punkte in Flensburg: Bei Verkehrsverstößen (z. B. Nutzung des Handys beim Fahren)
Wichtig zu wissen:
Das bloße Zusehen ist (noch) nicht strafbar – erst das Filmen, Fotografieren oder Veröffentlichen von Bildern oder das massive Behindern der Rettungseinsätze kann geahndet werden.
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