Aktuell vor Gericht: Extreme Verletzung der Fürsorgepflicht
SCHWEINFURT – Am Landgericht Schweinfurt wird derzeit ein aufsehenerregender Fall verhandelt: Ein Elternpaar steht wegen versuchten Totschlags vor Gericht, da es seine Fürsorgepflicht gegenüber der eigenen Tochter schwerwiegend verletzt haben soll.
Die 2006 geborene Geschädigte litt seit 2022 an einer Essstörung, die zu dauerhafter Mangelernährung führte. Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf ihre körperliche Entwicklung: Die Tochter war sowohl von weit unterdurchschnittlicher Körpergröße als auch auffallend geringem Gewicht.
Im Oktober 2023 verschlechterte sich ihr Zustand durch eine Coronainfektion sowie eine kurz darauf folgende Magen-Darminfektion erheblich. Obwohl den Eltern spätestens zu diesem Zeitpunkt klar war, dass ärztliche Hilfe dringend erforderlich war, unterließen sie es, ihre im Familienwohnhaus lebende Tochter medizinisch versorgen zu lassen. Ihnen war bewusst, dass eine rechtzeitige Behandlung die Symptome der Geschädigten zumindest hätte lindern können. Stattdessen wurde das Leiden der Tochter untätig hingenommen, was die Angeschuldigten wissentlich und willentlich akzeptierten.
Selbst als die Eltern erkannten, dass sich ihre Tochter in unmittelbarer Lebensgefahr befand und jederzeit mit ihrem Tod zu rechnen war, verweigerten sie weiterhin ärztliche Hilfe. Sie nahmen billigend in Kauf, dass das Leben ihrer Tochter durch ihre Passivität gefährdet wurde, obwohl sie es für möglich hielten, dass medizinische Maßnahmen ihr Leben hätten retten können.
Der Fall wirft ernste Fragen nach der Verantwortung der Eltern und den Grenzen elterlicher Entscheidungsfreiheit auf. Das Gericht muss nun klären, ob die Vorwürfe des versuchten Totschlags im vollen Umfang nachweisbar sind.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!