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Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen grundsätzlich verboten

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HASSFURT – Angesichts der anhaltenden Hitze und Trockenheit warnt das Landratsamt Haßberge vor unzulässigen Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen. Diese gefährden nicht nur die ohnehin geschwächte Natur, sondern verstoßen vielfach auch gegen geltendes Wasserrecht.

Der Reiz, bei der derzeitigen Witterung Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen und Flüssen zu entnehmen, ist nachvollziehbar – doch dies bleibt nicht ohne Folgen. Pflanzen und Tiere in und an den Gewässern sind ebenfalls auf ausreichende Wasserführung angewiesen. Besonders in Zeiten extremer Trockenheit kann jeder zusätzlich entnommene Liter zur Verschlechterung der Lebensbedingungen führen.

Das Landratsamt stellt klar: Wasserentnahmen mittels Pumpen oder Saugwagen sind grundsätzlich verboten, da sie eine wasserrechtliche Erlaubnis erfordern, die in den meisten Fällen – mit Ausnahme des Mains – nicht erteilt wird. Nur das Schöpfen mit Handgefäßen wie Eimern oder Gießkannen ist im Rahmen des sogenannten „Gemeingebrauchs“ erlaubt – und auch nur dann, wenn keine nennenswerten Beeinträchtigungen für Gewässer, Ufer oder Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten sind.

Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Der sparsame und bewusste Umgang mit Wasser ist wichtiger denn je. Dies betrifft nicht nur die Nutzung von Oberflächenwasser, sondern auch den Verbrauch von Grund- und Trinkwasser. Die Pegelstände sind vielerorts bereits besorgniserregend niedrig – und ein Ende der Trockenphase ist derzeit nicht in Sicht.

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Besondere Rücksicht sollte auch im Garten geübt werden. Die Bewässerung von Rasenflächen ist meist verzichtbar. Bäume und Sträucher verfügen in der Regel über ausreichend tiefes Wurzelwerk, um auch längere Trockenphasen zu überstehen.

Das Landratsamt ruft dazu auf, Verantwortung zu übernehmen und mitzuhelfen, die wertvollen Wasserressourcen zu schützen.

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