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Schonungen gewinnt Gerichtsprozess gegen Bundesrepublik

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SCHONUNGEN – Das neue Jahr beginnt mit einer echten Sensationsmeldung: Schonungen hat in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen viel beachteten Gerichtsprozess gegen die Bundesrepublik Deutschland gewonnen.

Hintergrund des jahrelangen Rechtsstreits war die Kostenübernahme für die Beseitigung einer Ölverschmutzung des Mains bei Ottendorf durch die Schonunger Feuerwehr. Der Fall könnte eine richtungsweisende Entscheidung für zahlreiche ähnliche Verfahren in Deutschland sein.

Der Vorfall ereignete sich am 23. Mai 2015, als eine Mineralölverunreinigung auf dem Main nahe der Schleuse Ottendorf festgestellt wurde. Da der Verursacher nicht ermittelt werden konnte, stellte Schonungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung einen Leistungsbescheid über 6.842,59 Euro aus – basierend auf der Feuerwehr-Gebührensatzung der Gemeinde.

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Die Bundesrepublik verweigerte jedoch die Zahlung mit der Begründung, dass zwar das Flussbett dem Bund gehöre, das Gewässer selbst aber in der Verantwortung der Kommune liege. Für Bürgermeister Stefan Rottmann ein fragwürdiges Rechtsverständnis. Die Gemeinde Schonungen, vertreten durch den Verwaltungsrechtsexperten Martin Schaut aus Würzburg, bestand auf eine Kostenübernahme.

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Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun zugunsten Schonungens. Bürgermeister Rottmann betonte die große Bedeutung des Urteils für Kommunen in ganz Deutschland: „Viele Aufgaben und Kosten werden ohne klare Rechtsgrundlage auf die Gemeinden abgewälzt. Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal.“

Schonungen investiert stark in den Brandschutz: Am Samstag, den 3. Mai, findet von 13 bis 17 Uhr im AlbanPark der nächste Blaulichttag statt, bei dem neue Einsatzfahrzeuge – darunter auch das Feuerwehrboot – der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die offizielle Bootstaufe ist für den 17. Mai um 14 Uhr an gleicher Stelle geplant.

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