Oberbürgermeister Sebastian Remelé als Schiedsrichter bei der Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut
SCHWEINFURT – Oberbürgermeister Sebastian Remelé wurde auf Vorschlag des Deutschen Städtetags zum Schiedsrichter bei der neu eingerichteten Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut benannt. Die Schiedsgerichtsbarkeit hat am 1. Dezember ihre Arbeit aufgenommen und ist dem Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste angegliedert.
Die Schiedsgerichtsbarkeit wurde im Rahmen eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet. Sie wird künftig in strittigen Fällen über die Rückgabe von Kulturgütern entscheiden, die infolge der Verfolgung durch die NS-Herrschaft entzogen wurden, insbesondere aus jüdischem Besitz. Insgesamt stehen für diese Verfahren 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter zur Verfügung.
Oberbürgermeister Remelé äußerte sich dazu: „Bisher gab es eine beratende Kommission, die sich mit der Herausgabe oder Rückabwicklung von NS-Raubgut befasst hat. Diese Kommission wurde aufgelöst und nun von einem Schiedsgericht abgelöst. Ich bin dem Deutschen Städtetag dankbar für die Ernennung zum Schiedsrichter und freue mich auf diese Aufgabe. Deutschland stellt sich mit diesem neuen Schiedsgericht seiner historischen Verantwortung.“
Sebastian Remelé wird die Tätigkeit als Schiedsrichter für fünf Jahre nebenberuflich ausüben. Die Nebentätigkeit wurde in der Sitzung des Stadtrats am 25. November genehmigt.
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