SW1-Lokales

Ganztagsbetreuung 2026: Landkreis Schweinfurt unterstützt Gemeinden bei Fachkräftesuche

Eisgeliebt

LANDKREIS SCHWEINFURTDer Landkreis Schweinfurt bereitet sich aktiv auf das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) vor, das ab August 2026 allen Kindern der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung gibt. Um der großen Herausforderung der Fachkräftegewinnung zu begegnen, hat der Landkreis ein neues digitales Stellenportal eingerichtet, das Gemeinden und Bewerberinnen und Bewerber zusammenbringt.

Die landkreisweite Initiative soll den 29 Gemeinden und freien Trägern dabei helfen, die erforderlichen Fachkräfte und auch Quereinsteiger für die Ganztagsbetreuung zu finden. Das neue Stellenportal unter www.landkreis-schweinfurt.de/gafoeg soll den Einstieg für beide Seiten erleichtern. Gemeinden und Träger können dort ihre freien Stellen eintragen. Interessierte Bewerber erhalten so in wenigen Klicks Auskunft über offene Positionen. Das Portal wird mit den ersten Stellenanzeigen gefüllt, sobald die derzeit laufende Bedarfsabfrage abgeschlossen ist.

Doggenclub
Verstrickt und zugenäht

Die Möglichkeiten für potenzielle Mitarbeiter sind vielfältig und reichen von ehrenamtlichen Tätigkeiten bis zu einem Umfang von 30 Wochenstunden. Der Landkreis heißt insbesondere Quereinsteiger willkommen und unterstützt sie finanziell mit vier Qualifizierungsmodulen, die für eine Tätigkeit in der Ganztagsbetreuung belegt werden können.

Das könnte Dich auch interessieren:

Aufgeklärt: Myrrhe ist der Tausendsassa bei Magen- und Darmbeschwerden und hat auch eine "opiate" Komponente

Eisgeliebt in Schweinfurt - Premium-Eis

Für einen ersten Eindruck über die abwechslungsreiche Arbeit in der Ganztagsbetreuung können Interessierte auf der Website des Landratsamts ein Video ansehen, das in Zusammenarbeit mit Schülern der Grundschule Sennfeld entstanden ist. Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern sieht vor, den Rechtsanspruch schrittweise einzuführen: ab dem Schuljahr 2026/27 für Erstklässler und ab 2029 für alle Grundschulkinder.

Die Betreuung umfasst dabei mindestens acht Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche sowie zehn von vierzehn Ferienwochen. Weitere rechtliche Informationen zum GaFöG sind unter www.recht-auf-ganztag.de verfügbar.


Heute mal ausgehen/bestellen? Unsere Partner:
Naturfreundehaus
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Pixel ALLE Seiten (Stand 21.04.26)