Fahrradentfernung aus Fahrradabstellanlagen: Mehr Platz für aktive Radlerinnen und Radler in Würzburg
WÜRZBURG – Die Stadtverwaltung geht verstärkt gegen fahruntaugliche und dauerhaft abgestellte Fahrräder vor, um mehr Platz für aktive Radfahrer im öffentlichen Raum zu schaffen. Grundlage hierfür ist eine neue Benutzungssatzung, die am 20. Januar 2026 einstimmig vom Stadtrat verabschiedet wurde. Durch die regelmäßige Entfernung von sogenannten „Fahrradleichen“ sollen die Kapazitäten an stark frequentierten Standorten und in städtischen Fahrradgaragen effizienter genutzt werden.
Das Prozedere sieht vor, dass verdächtige Räder zunächst mit einer gut sichtbaren Banderole markiert werden. Sollte das Fahrrad nach Ablauf einer gesetzten Frist nicht bewegt worden sein, entfernen städtische Mitarbeiter das Rad und öffnen dabei falls nötig auch die Schlösser. Die eingezogenen Fahrräder werden für drei Monate eingelagert. Innerhalb dieser Zeit können Besitzer die Rückgabe gegen einen Eigentumsnachweis und die Zahlung einer Gebühr über ein Online-Kontaktformular beantragen.
Besonders im Fokus stehen dabei die zentralen Fahrradgaragen, wie etwa an der Juliuspromenade, der Talavera oder am Sternplatz, die primär für Kurz- und Mittelfristparker gedacht sind. Nach der dreimonatigen Aufbewahrungsfrist werden nicht abgeholte Räder verwertet. Interessierte Bürger finden die vollständige Satzung sowie das Formular zur Rückführung unter wuerzburg.de/fahrradentfernung.
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