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Parkinson durch Pestizide: IG BAU informiert über Anerkennung als Berufskrankheit

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Wer über Jahre hinweg in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder im Forstbereich tätig war und heute an Parkinson leidet, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf umfassende Unterstützung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Mainfranken weist darauf hin, dass das Parkinson-Syndrom durch Pestizide offiziell als Berufskrankheit anerkannt ist.

Laut Michael Groha von der IG BAU betrifft das erhöhte Risiko vor allem Beschäftigte, die in ihrem Berufsleben häufig mit chemischen Pflanzenschutzmitteln in Kontakt kamen. Hierzu zählen Fungizide gegen Pilzbefall, Insektizide zur Insektenabwehr sowie Herbizide zur Unkrautbekämpfung.

Hürden für die Anerkennung

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Um Leistungen der Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen zu können, müssen Betroffene nachweisen, dass sie an mindestens 100 Tagen ihrer beruflichen Laufbahn mit diesen Stoffen gearbeitet haben. Ist die Berufskrankheit anerkannt, reicht das Hilfsangebot von einer spezialisierten medizinischen Versorgung bis hin zu Geldleistungen.

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Gefahren über die Landwirtschaft hinaus

Nicht nur auf dem Feld oder im Gewächshaus lauern Gefahren. Die IG BAU warnt vor unterschätzten Belastungen in weiteren Bereichen:

  • Floristik: Auch hier kommen behandelte Pflanzen zum Einsatz.

  • Baugewerbe: Bei Sanierungsarbeiten, insbesondere im Sanitärbereich, werden oft Baustoffe mit Anti-Schimmelmitteln verwendet, die Pestizide enthalten können.

Appell an Ärzte und Krankenkassen

Die Gewerkschaft bittet die niedergelassenen Ärzte in Schweinfurt, Parkinson-Patienten gezielt auf ihre berufliche Vergangenheit anzusprechen. Zudem fordert sie die Krankenkassen auf, Patienten proaktiv über die Möglichkeit einer Berufserkrankung zu informieren. „Die intensive Betreuung durch die Berufsgenossenschaft bietet Patienten oft bessere Chancen auf eine hochwertige Versorgung“, betont Groha.

Künftig will sich die IG BAU zudem dafür starkmachen, dass auch jene Beschäftigte leichter Anerkennung finden, die Pestiziden indirekt ausgesetzt waren – etwa durch die Arbeit in behandelten Gewächshäusern, ohne selbst Spritzmittel ausgebracht zu haben.

Hilfe und Beratung

Menschen aus gefährdeten Branchen sollten sich bei Verdacht an ihre Berufsgenossenschaft wenden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat hierfür eine spezielle „Parkinson-Hotline“ eingerichtet:

0561 / 785 – 10350

Weitere Informationen stellt die Berufsgenossenschaft zudem auf ihrer Internetseite bereit:

www.svlfg.de/fa-parkinson-durch-pflanzenschutzmittel

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