Haßberge: Erstattung der Schulwegkosten Anträge bis 31. Oktober im Landratsamt abgeben

HAẞBERGE – Das Landratsamt Haßberge informiert alle Eltern und Schüler darüber, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg des Schuljahres 2024/2025 bis spätestens 31. Oktober 2025 beim Landratsamt eingegangen sein müssen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass verspätet eingereichte Anträge aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden können.
Wer kann eine Kostenerstattung geltend machen?
Grundsätzlich können Schüler der folgenden Einrichtungen und Jahrgangsstufen einen Anspruch auf Kostenerstattung geltend machen, sofern der einfache Schulweg mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde:
- Weiterführende Schulen ab der 11. Klasse.
- Öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen oder Berufsoberschulen.
Belastungsgrenzen (Eigenanteil)

Die gesetzliche Belastungsgrenze, die als Eigenanteil gilt und vom Erstattungsbetrag abgezogen wird, beträgt:

- 320,00 Euro pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr
- 490,00 Euro pro Familie und Schuljahr
In Ausnahmefällen, beispielsweise beim Bezug von Kindergeld für mindestens drei Kinder, entfällt die Belastungsgrenze vollständig.
Beispiel: Gymnasiasten mit einem 365-Euro-Ticket VGN können bei erfüllten Voraussetzungen (z. B. Besuch der nächstgelegenen Schule) eine Erstattung von 45,00 Euro erhalten (365 Euro – 320 Euro Eigenanteil = 45 Euro).
Antragstellung und einzureichende Unterlagen
Das Antragsformular für die Fahrtkostenerstattung (orange) ist im Landratsamt oder im Sekretariat der besuchten Schule erhältlich.
- Der vollständig ausgefüllte Antrag muss zunächst im Schulsekretariat vorgelegt werden. Die Schule bestätigt dort den Schulbesuch und eventuelle Fehltage.
- Anschließend senden Sie den Antrag zusammen mit den Originalfahrkarten an das Sachgebiet Schülerbeförderung des Landratsamtes.
- Bei 365-Euro-Tickets VGN: Reichen Sie die Fahrkarte bzw. den Kaufbeleg und eine Kopie des Verbundpasses ein.
Weitere Hinweise können dem Antragsformular entnommen werden. Viele Informationen zur Kostenerstattung sind auch online unter www.hassberge.de veröffentlicht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte vormittags an das Landratsamt Haßberge, Sachgebiet Schülerbeförderung, unter 09521/27-475.

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