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Für 7.330 Mini-Jobber in Schweinfurt steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro pro Stunde

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SCHWEINFURT – Zum Jahreswechsel steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde, was direkte Auswirkungen auf die rund 7.330 Mini-Jobber in Schweinfurt hat. Wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Unterfranken mitteilt, erhöht sich damit die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte ab Januar auf 603 Euro. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden bedeutet dies für die Betroffenen ein Plus von etwa 47 Euro pro Monat auf dem Konto.

Ibo Ocak, Geschäftsführer der NGG Unterfranken, mahnt die Beschäftigten, auf die korrekte Auszahlung des Lohnzuwachses zu achten. Er betont, dass Mini-Jobber keine Mitarbeiter zweiter Klasse seien und rechtlich den gleichen Anspruch auf Urlaub sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben wie Vollzeitkräfte. Auch tarifliche Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld stünden geringfügig Beschäftigten zu, sofern diese im Betrieb üblich sind. Besonders in der Gastronomie, wo in Schweinfurt allein 1.140 Personen auf Mini-Job-Basis arbeiten, sei die Einhaltung dieser Standards entscheidend.

Kritisch sieht die Gewerkschaft jedoch die strukturellen Nachteile dieses Beschäftigungsmodells. Mini-Jobs böten keinen umfassenden Schutz in der Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung und verdrängten zunehmend sozialversicherungspflichtige Stellen. Die Hoffnung, dass geringfügige Beschäftigungen als Sprungbrett in den regulären Arbeitsmarkt dienen, erfüllt sich laut NGG nur selten; stattdessen blieben viele Arbeitsverhältnisse im Niedriglohnbereich verhaftet.

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Besonders für Frauen, die 58 Prozent der Mini-Jobber in Schweinfurt ausmachen, berge das Modell Risiken. Was oft als vorübergehender Wiedereinstieg nach der Elternzeit geplant sei, entwickle sich häufig zu einer beruflichen Sackgasse. Fehlende Angebote für Stellen mit mehr Wochenstunden führen dazu, dass Frauen langfristig in prekären Arbeitsverhältnissen verbleiben, was letztlich zu einer deutlich geringeren Altersrente führt. Die NGG fordert daher eine grundlegende Reform oder Abschaffung der Mini-Jobs in ihrer bisherigen Form.

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