Ersatzneubau der Mainbrücke Marktbreit an der A7 zwischen Kitzingen und Marktbreit – Regierung von Unterfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss
WÜRZBURG – Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 03.04.2025 schafft die Regierung von Unterfranken Baurecht für den Ersatzneubau der Mainbrücke in Markbreit an der Bundesautobahn A 7. Die Brücke befindet sich zwischen der Anschlussstelle Kitzingen und der Anschlussstelle Marktbreit.
Der Ersatzneubau wird aufgrund erheblicher baulicher Schäden an der bestehenden Brücke erforderlich. Dabei wird die Anzahl der Fahrstreifen der Autobahn nicht verändert, sodass die Verkehrsfunktion und die verkehrliche Leistungsfähigkeit erhalten bleiben. Die Maßnahme umfasst den Neubau der Mainbrücke nahezu an der gleichen Stelle und schließt auch streckenbauliche Anpassungsmaßnahmen sowie die Installation von Oberflächenwasserbehandlungsanlagen ein, um den Gewässerschutz zu verbessern.
Die Gesamtlänge des Projekts beträgt etwa 1,5 Kilometer, davon entfallen rund 924,5 Meter auf die Bauwerkserneuerung. Durch den Neubau wird die Anzahl der Stützenpaare von 9 auf 5 reduziert, und die Abmessungen des Überbaus und der Stützen werden verringert, um das Tal so filigran wie möglich zu überspannen und den Blick in die Landschaft zu erhalten.
Zur Wahrung des Naturschutzes und der Umwelt wurden umfangreiche landschaftspflegerische Maßnahmen, insbesondere Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft, sowie artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen eingeplant. Auch Gestaltungsmaßnahmen entlang der Trasse und im unmittelbaren Umfeld der Brücke wurden berücksichtigt.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden verschiedene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie Einwendungen von Privatpersonen geprüft. Diese wurden sorgfältig abgewogen. Wichtige Aspekte hierbei waren die Interessen von Grundstückseigentümern, der Immissionsschutz, der Naturschutz, die Wasserwirtschaft sowie landwirtschaftliche Belange. Der Planfeststellungsbeschluss enthält diverse Schutzauflagen und Nebenbestimmungen, die die Umsetzung des Projekts begleiten.
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