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Erinnerung: Nächster Stichtag für den Führerscheinumtausch naht

Geburtsjahrgänge 1971 oder später müssen Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2025 getauscht haben

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LANDKREIS SCHWEINFURT Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gemäß Fahrerlaubnisverordnung in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Ein gestaffelter Stufenplan regelt die Fristen. Für Personen, die 1952 oder früher geboren sind, gilt eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033, unabhängig davon, ob sie einen Papier- oder Kartenführerschein besitzen. Für Geburtsjahrgänge ab 1953 sind insbesondere Inhaber von Papierführerscheinen („Grauer oder rosa Lappen“) betroffen. Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2025: Bis dahin müssen Führerscheininhaber, die 1971 oder später geboren sind und noch einen Papierführerschein besitzen, den Umtausch vornehmen. Kartenführerscheine dieser Altersgruppe müssen erst zu einem späteren Zeitpunkt umgetauscht werden.

Antragstellung rechtzeitig einplanen
Der Antrag muss bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes rechtzeitig vor Ablauf der Frist gestellt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage kurz vor den Stichtagen empfiehlt das Landratsamt Schweinfurt, den Antrag rund sechs Monate vor Fristende einzureichen. Derzeit verzeichnet die Fahrerlaubnisbehörde bereits einen Anstieg der Antragszahlen.

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Flexible Möglichkeiten zur Antragstellung
Das Landratsamt Schweinfurt bietet verschiedene Wege zur Antragstellung:

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  • Digital: Bei Auswahl des Direktversands ist keine persönliche Vorsprache notwendig, sofern die Unterlagen vollständig und leserlich hochgeladen werden. Fehlerhafte oder unleserliche biometrische Lichtbilder sind häufige Ursachen für Verzögerungen.
  • Postalisch oder Einwurf: Der Antrag kann per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten des Landratsamtes erfolgen.
  • Persönlich: Der Antrag kann zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerservice abgegeben werden.

Wichtige Hinweise zur Bearbeitung
Bei Angabe einer E-Mail-Adresse erfolgt eine Benachrichtigung, sobald der Führerschein zur Abholung bereitliegt. Ohne E-Mail-Adresse müssen Antragsteller selbstständig nach etwa vier bis sechs Wochen den Bearbeitungsstatus erfragen. Telefonische Benachrichtigungen sind nicht möglich.

Anträge, deren Fristen aktuell noch nicht ablaufen, werden nachrangig bearbeitet. Weitere Informationen, Antragsformulare und Terminreservierungen finden sich online unter www.landkreis-schweinfurt.de/Pflichtumtausch

Das Landratsamt Schweinfurt appelliert an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die Umstellung nicht auf den letzten Moment zu verschieben, um längere Bearbeitungszeiten zu vermeiden.

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