Stadtrat beschließt neue Baumschutzverordnung und befristete Sicherung wertvoller Bäume

SCHWEINFURT – Der Baumbestand in Schweinfurt soll künftig wieder durch eine Baumschutzverordnung geschützt werden. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dass die Stadtverwaltung eine entsprechende Regelung erarbeitet. Bis zum Inkrafttreten der neuen Baumschutzverordnung wird der Baumbestand ab dem 1. Oktober 2026 vorläufig geschützt.
Bäume spielen insbesondere angesichts des Klimawandels eine wichtige Rolle. Ältere und größere Bäume tragen durch ihre Beschattung und Verdunstung stärker zur Abkühlung des Mikroklimas bei und bieten zahlreichen Tierarten Schutz und Lebensraum.

Auch das Klimaanpassungskonzept der Stadt Schweinfurt sieht Baumpflanzungen und insbesondere den Erhalt vorhandener Bäume als wichtige Maßnahmen vor. Zudem verpflichtet die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur die Mitgliedstaaten, bis zum 31. Dezember 2030 sicherzustellen, dass in bestimmten städtischen Ökosystemgebieten kein Nettoverlust bei der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen und städtischer Baumüberschirmung gegenüber dem Jahr 2024 entsteht.

Da das naturschutzgesetzliche Verbot zum Verändern und Fällen von Bäumen vom 1. Oktober bis zum 28. Februar eines Jahres nicht gilt, hat der Stadtrat zusätzlich eine vorläufige Verordnung zum Schutz des Baumbestandes erlassen. Damit soll verhindert werden, dass während der Ausarbeitung der neuen Baumschutzverordnung wertvoller Gehölzbestand verloren geht.
Für welche Bäume gilt die vorläufige Verordnung?
Vorläufig geschützt sind alle Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 70 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Boden. Mehrstämmige Bäume fallen unter den Schutz, wenn mindestens einer ihrer Stämme einen Umfang von 50 Zentimetern erreicht.
Obstbäume zur Fruchtgewinnung sind von der Verordnung ausgenommen. Gleiches gilt für land- und forstwirtschaftliche Flächen, Kleingartenanlagen, Waldflächen sowie Bäume auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Was ist ab sofort zu beachten?
Geschützte Bäume dürfen ohne Ausnahmegenehmigung nicht gefällt, entfernt, beschädigt, zerstört oder wesentlich verändert werden. Auch Eingriffe in den Wurzelbereich sind verboten. Dazu zählen beispielsweise Abgrabungen, Aufschüttungen, Bodenverdichtungen, Versiegelungen oder die Lagerung von Baumaterial.
Eine erforderliche Ausnahmegenehmigung ist bei der Stadt Schweinfurt als Unterer Naturschutzbehörde zu beantragen.
Fachgerechte Pflegemaßnahmen an Bäumen benötigen keine Genehmigung. Bei größeren Eingriffen an Gehölzen empfiehlt die Stadtverwaltung jedoch, sich mit der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen. Verstöße gegen die Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Untere Naturschutzbehörde steht Grundstückseigentümern auch beratend zur Seite. Sie ist unter der Telefonnummer 09721 51-3453 oder per E-Mail an umweltschutz@schweinfurt.de erreichbar.

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