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„Hammerschlagsrecht“ ja oder nein? Nachbarschafts-Streitigkeit wegen Renovierungsarbeiten an einer Holzhütte


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WEGFURT IM LANDKREIS RHÖN-GRABFELD – Am Mittwochabend kam es in Wegfurt zu einer Streitigkeit zwischen Nachbarn, ausgelöst durch Arbeiten an einer Holzhütte. Ein 44 Jähriger wollte die Außenverkleidung seiner Holzhütte erneuern und betrat hierzu das Grundstück seiner Nachbarin.

Die 85-jährige Dame störte sich daran und forderte den Mann auf, ihr Grundstück zu verlassen. Dieser wiederrum berief sich auf das „Hammerschlagsrecht“ nach dem BGB, wonach er zu Renovierungsarbeiten das Grundstück der Nachbarin betreten darf.


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Allerdings muss das Vorhaben einen Monat abgekündigt werden. Die Streitigkeit konnte geschlichtet werden.


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