Freiheitsstrafen im Umfang von insgesamt 11 Jahren und 6 Monaten aufgrund von Schwarzarbeit
SCHWEINFURT / BAMBERG – Das Landgericht Marburg hat den Verantwortlichen einer Baufirma im Bereich des Breitbandausbaus aus dem hessischen Hinterland zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Der 43-Jährige hatte Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge an die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) in Höhe von 8,8 Millionen Euro hinterzogen. Er bediente sich dabei organisierter Schwarzarbeit. Zwei Männer, die ihm dabei halfen, wurden jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Ermittlungen, die zu diesem Urteil führten, wurden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt durchgeführt, darunter verdeckte Maßnahmen und umfangreiche Ermittlungen. Neben ordnungsgemäß gemeldeten Arbeitnehmern stellte man fest, dass weitere Beschäftigte entweder gar nicht oder nur teilweise angemeldet waren und schwarz bezahlt wurden.
Um das für die Schwarzlöhne benötigte Geld zu beschaffen, nutzte der Haupttäter sogenannte Abdeckrechnungen, die von den beiden Mitverurteilten erstellt wurden. Diese Rechnungen buchten Leistungen, die nie erbracht wurden, während die Bauleistungen tatsächlich von den schwarz beschäftigten Arbeitern des Haupttäters durchgeführt wurden.
Die Taten wurden am 1. März 2023 im Rahmen groß angelegter Durchsuchungen aufgedeckt, bei denen über 500 Einsatzkräfte, darunter Spezialkräfte und Bargeldspürhunde, in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen 37 Wohn- und Geschäftsräume durchsuchten. Die Durchsuchungen führten zur Sicherstellung umfangreichen Beweismaterials und zur Vollstreckung von drei Haftbefehlen.
Der Verfahrenskomplex wurde durch Feststellungen in einem anderen Verfahren ins Rollen gebracht.
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