Fahren ohne Führerschein – Zündschlüssel abgenommen

POPPENHAUSEN – Fahren ohne Führerschein: Bei einer Kontrolle am Dienstagnachmittag auf der A 71 bei Poppenhausen wurde ein 36-jähriger Pkw-Fahrer den Beamten der Verkehrspolizei Schweinfurt-Werneck kontrolliert. Er konnte aber leider keinen Führerschein vorzeigen.
Die Beamten führten daher eine Überprüfung durch. Diese ergab, dass dem Fahrer aus dem Landkreis Bad Kissingen die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Das war bereits Anfang 2020. Die Weiterfahrt wurde somit unterbunden und der Zündschlüssel sichergestellt. Eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis folgt.

Info: Wenn Sie ohne eine gültige Fahrerlaubnis Auto fahren, machen Sie sich nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafbar. Wurde die Fahrerlaubnis bereits entzogen, z.B. bei Straftaten wie Drogenmissbrauch oder Alkohol am Steuer, fällt die Strafe höher aus. Die Höchststrafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt bei einem Jahr Freiheitsstrafe. (Quelle: ADAC)


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