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Herrenlose Katzen: Ein unsichtbares Leid – Erweiterung der Katzenschutzverordnung im Landkreis Haßberge

Geänderte Katzenschutzverordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft

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HASSBERGE – Zum 1. Juli 2026 tritt eine geänderte Katzenschutzverordnung in Kraft, durch die zahlreiche weitere Städte und Gemeinden im Landkreis Haßberge als Schutzbereiche aufgenommen werden. Die Verordnung verpflichtet Halter von Freigängerkatzen in diesen Gebieten zur Markierung und Registrierung ihrer Tiere, um die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzenpopulationen einzudämmen und das damit verbundene Tierleid zu verringern.

Ab Juli zählen unter anderem der Markt Maroldsweisach, die Stadtgebiete Königsberg und Eltmann sowie die gesamten Gemeindegebiete von Ermershausen, Untermerzbach und Sand am Main zu den Schutzzonen. Auch Hofheim und Bundorf wurden nun vollständig in die Verordnung integriert.

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Durch die konsequente Markierung können Freigänger bei Fangaktionen sicher von herrenlosen Tieren unterschieden und ohne unnötige Kastration sofort wieder entlassen werden. Gleichzeitig wird bei verwilderten Katzen die Fortpflanzungsfähigkeit unterbunden, um die Ausbreitung von Krankheiten und Parasiten in großen Kolonien zu stoppen.

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Katzenhalter in den neu aufgenommenen Gebieten haben nun noch fünf Monate Zeit, ihre Tiere entsprechend vorzubereiten. Für Rückfragen steht das Landratsamt Haßberge per E-Mail unter verbraucherschutz@hassberge.de oder telefonisch unter 09521 27145 zur Verfügung. Weitere Details und die vollständige Liste der Orte findest du im Amtsblatt unter https://hassberge.de/neue_Katzenschutzverordnung


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