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Beim Schutz vor Bahnlärm können sich BürgerInnen beteiligen: Aktionsplan an Schienenwegen des Bundes wird erarbeitet


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SCHWEINFURT – Am 13. März startete das Eisenbahn-Bundesamt die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Lärmaktionsplanung für den Schienenverkehr.

In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform http://www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet. Betroffene sollten dem Eisenbahn-Bundesamt wichtige Hinweise und Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung, die durch den Eisenbahnverkehr verursacht wird, übermitteln.


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Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl den Ballungsräumen als auch kleineren Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf seines Lärmaktionsplanes Ende des Jahres 2023. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.


Nur mit einer aktiven Beteiligung an der Befragung unter http://www.laermaktionsplanung-schiene.de können alle Schweinfurter gemeinsam zu einer Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt Schweinfurt beitragen.

Eine Beteiligung ist bis Montag, 24. April möglich.

Weiteres Informationsmaterial, zum Beispiel für Bürgerinnen und Bürger, gibt es online unter http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich. Zur zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird das Eisenbahn-Bundesamt rechtzeitig informieren.


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