Haßberge: Erstattung der Schulwegkosten – Anträge bereits jetzt abgeben

LANDKREIS HASSBERGE – Das Landratsamt Haßberge macht alle Schüler und Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg im Schuljahr 2023/2024 dem Landratsamt Haßberge bis spätestens 31. Oktober 2024 vorliegen müssen.
Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden. Insbesondere die Abiturienten, deren Schulzeit nun zu Ende geht, können die Anträge bereits jetzt abgeben, denn je früher der Antrag eingeht, desto schneller kann er letztlich bearbeitet werden.
Belastungsgrenze (Eigenanteil) wurde ab dem Schuljahr 2023/24 gesenkt.
Ab dem SJ 2023/24 beträgt die Belastungsgrenze (Eigenanteil) 320,00 Euro pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr oder 490,00 Euro pro Familie und Schuljahr. Das bedeutet, dass z. B. Gymnasiasten, die ein 365-Euro-Ticket VGN haben, auf Antrag 45,00 Euro zurückerstattet bekommen, sofern die übrigen Voraussetzungen, wie z. B. Besuch der nächstgelegenen Schule, erfüllt sind. In bestimmten Ausnahmefällen (z. B. Kindergeldbezug für mind. 3 Kinder) entfällt die Belastungsgrenze ganz.
Eine Kostenerstattung können grundsätzlich Schüler der weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse geltend machen, außerdem Schüler, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besuchten. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Den Antrag auf Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel (orange) erhalten die Schüler im Landratsamt oder auch im Sekretariat der besuchten Schule.
Der vollständig ausgefüllte Antrag muss im Schulsekretariat vorgelegt werden. Die Schule prüft die Angaben und bestätigt den Schulbesuch und evtl. Fehltage. Bitte senden Sie den Antrag mit den Originalfahrkarten (beim 365-Euro-Ticket VGN die Fahrkarte bzw. den Kaufbeleg und eine Kopie des Verbundpasses) anschließend an das Sachgebiet Schülerbeförderung. Weitere Hinweise können dem Antragsformular entnommen werden. Viele Informationen zur Kostenerstattung sind auch im Internet unter: www.hassberge.de veröffentlicht.
Fragen hierzu beantwortet das Landratsamt Haßberge, Sachgebiet Schülerbeförderung vormittags unter 09521/27-475.
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