SW1-Familie und Gesundheit
Das ist neu: Pflegebegutachtungen jetzt auch per Videotelefonie möglich
BERLIN – Mit den am 26. September 2024 in Kraft tretenden überarbeiteten Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund wird die Möglichkeit eingeführt, Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit künftig auch per Videotelefonie durchzuführen.
Diese Neuerung wurde durch das im Frühjahr 2024 verabschiedete Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) ermöglicht.
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