SW1-Familie und Gesundheit

Das ist neu: Pflegebegutachtungen jetzt auch per Videotelefonie möglich

Stimm für Kirche

BERLIN – Mit den am 26. September 2024 in Kraft tretenden überarbeiteten Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund wird die Möglichkeit eingeführt, Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit künftig auch per Videotelefonie durchzuführen.

Diese Neuerung wurde durch das im Frühjahr 2024 verabschiedete Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) ermöglicht.

Videobegutachtungen können in Fällen eingesetzt werden, in denen bereits eine Begutachtung per strukturiertem Telefoninterview zulässig ist, wie z. B. bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen. Dies soll den Medizinischen Diensten ermöglichen, effizienter zu arbeiten und zugleich eine qualitativ hochwertige Begutachtung zu gewährleisten, auch wenn der persönliche Besuch vor Ort entfällt.

Stimm für Kirche

Ein Projekt in Kooperation mit elf Medizinischen Diensten und der Universität Bremen prüft bis 2026 die Ergebnisse und Akzeptanz der videobasierten Begutachtung im Vergleich zur persönlichen Begutachtung. Ziel ist es, die Pflegebegutachtung langfristig flexibler und zukunftsfähiger zu gestalten, indem die Entscheidung über das Begutachtungsformat (Hausbesuch, Telefoninterview oder Videotelefonie) stärker an die individuellen Bedürfnisse der Versicherten angepasst wird.

Kartenkiosk Bamberg
Kulturamt Hassfurt Bluesnacht
Kulturamt Hassfurt Celtic Night
Kulturamt Hassfurt The Ionic Sisters
Kulturamt Hassfurt Kneipensingen für alle
Johanniter Testwochen Hausnotruf

Heute mal ausgehen/bestellen? Unsere Partner:
Naturfreundehaus
Kauzen-Bier
Weiherer Bier


Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Pixel ALLE Seiten